Seit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz im Jahre 1984 bin ich als Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkten Bau-, Immobilien- und Nachbarrecht, Arbeitsrecht sowie Familien- und Erbrecht tätig.

Ich sehe das Ziel meiner Tätigkeit in einer qualitativ hochwertigen, individuellen und vor allem ergebnisorientieren Beratung und Vertretung meiner Mandanten. Dass ich mir hierfür die erforderliche Zeit nehme, versteht sich von selbst.
Soweit Rechtsfragen auftreten, die die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Kollegen tangieren, werden diese im Rahmen kanzleiinterner Besprechungen zur Sprache gebracht und gelöst. Hierdurch ist eine disziplinübergreifende Bearbeitung des jeweiligen Mandats gewährleistet, wobei ich Ihnen aber grundsätzlich als fester Ansprechpartner zur Verfügung stehe und insoweit der persönliche Kontakt weiterhin gegeben ist. Dadurch wird auch gewährleistet, dass das konkrete Ziel Ihres Auftrages im Auge behalten wird und Sie nicht von einem Anwalt zum anderen weitergereicht werden und so das eigentliche Ziel aus den Augen verloren wird.